1. Kontrahierungszwang
Bei Nutzung der Anlage besteht Kontrahierungszwang. Auch Tagesbesucher sind verpflichtet, eine entsprechende Ver- einbarung zu unterzeichnen.
Jeder Nutzer unterliegt der Pflicht zur Vorlage eines Personaldokumentes (Reisepass, Personalausweis). Megafit erfasst eine Kopie des Dokumentes. Die Vorlage der gesetzlichen Dokumente, die einen dauerhaften Aufenthalt in der BRD gestatten (Aufenthaltstitel) sind obligatorisch. Von jedem Mitglied wird ein Foto erfasst.
Bei der Anmeldung ist eine gültige Bankkarte eines deutschen Kreditinstitutes vorzulegen.
Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen des Megafit Fitness-Studios, entsprechend der getroffenen Einzelvereinbarungen (Tarife), während der Öffnungszeiten zu nutzen. Die Öffnungszeiten und Tarife werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Sauna ist zu bestimmten Zeiten nur für Frauen zugänglich. Verlegt Megafit seine Geschäftsräume innerhalb des Einzugsgebietes und bietet vergleichbare Leistungen an, wird der Vertrag entsprechend weitergeführt. Dies gilt auch bei Fusionierung mit einem anderen Fitnessunternehmen.
Die Gebühren umfassen
a) die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis und, wenn vorgesehen, die Teilnahme an Gymnastikkursen auf gemischter Miet- und Dienstleistungsbasis,
b) die Nutzung der Sauna zu bestimmten Tagen und/oder Zeiten (bedarfsabhängige Regelung der Betriebszeiten),
c) den Getränkeservice mit 1 Liter Wasser pro Trainingseinheit.
Kann eine Leistung in einem Tarif nicht mehr erbracht werden, wird das Abonnement in dem Tarif, welcher diese Leistung nicht beinhaltet, weitergeführt.
Maßgeblich für die Betreuung der Gäste und Mitglieder sind die getroffenen Einzelvereinbarungen auf dem Mitgliedschaftsvertrag, welche handschriftlich eingetragen sind. Der Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen während der gesamten Öffnungszeiten besteht nicht. Während der Öffnungszeiten steht eine Trainingsaufsicht zur Verfügung.
Der Antragsteller ist verpflichtet, auf Verlangen ein Gesundheitszeugnis bzw. die Eignung und Sporttauglichkeit nachzuweisen. Diese kann auch während der Mitgliedschaft jährlich eingefordert werden. Das Mitglied bestätigt durch Unterschrift auf dem Gesundheitsfragebogen, dass es über die gesundheitliche Eignung im Zusammenhang mit Fitnesstraining und der Saunanutzung hingewiesen wurde. Wir empfehlen eine Abstimmung mit dem Haus- oder Facharzt. Bei Vorerkrankungen, insbesondere des Herz-Kreislaufsystems, ist dies zwingend.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Megafit nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Megafit gilt.
Wird es Megafit aus Gründen höherer Gewalt unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Recht des Mitgliedes zur Benutzung der Einrichtung verlängert sich jedoch für die Dauer der Ausfallzeit, wenn das Studio zeitweise geschlossen bleiben muss.
Der Mitgliedsbeitrag ist pünktlich, gemäß Vereinbarung, zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied das Leistungsangebot des Fitnessstudios aus eigenem Ermessen nicht in Anspruch nimmt. Gerät das Mitglied mit einer vereinbarten Zahlung länger als acht Wochen schuldhaft in Zahlungsverzug, so werden die noch offenen Beiträge für die gesamte Dauer der Mitgliedschaft sofort zur Zahlung fällig. Bei Erhöhung der gesetzlichen MwSt. wird die Höhe des Entgeltes sofort ohne Ankündigung angepasst. Bar- und Überweisungszahlungen sind am 15. des Monats fällig.
Liegt ein Lastschriftstorno beim Verschulden des Kunden, berechnen wir, neben der uns von der Bank in Rechnung gestellten Gebühren, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro. Mahngebühren berechnen wir ebenfalls mit 2,50 Euro. Das monatliche Entgelt erhöht sich jeweils um 2,50 Euro, wenn die Lastschriftvereinbarung auf Veranlassung des Nutzers entfällt bzw. widerrufen wird.
Megafit ist berechtigt, notwendige personenbezogene Daten zur Prüfung der Bonitätsbewertung an die SCHUFA Holding AG, Kor- moranweg 5, 65201 Wiesbaden, vor Vertragsschluss, während der Vertragslaufzeit sowie hinsichtlich vertragsbezogener Belange auch nach Vertragsende weiterzugeben und Auskünfte dort einzuholen. Alternativ kann eine eigene SCHUFA-Auskunft vorgelegt werden. Die Auskunftspflicht entfällt, wenn ein gesichertes Einkommen nachgewiesen werden kann.
Für alle Verträge ist eine Laufzeit von 1 – 24 Monaten möglich. Beim Tarifwechsel berechnen wir dem Kunden einmalig 6,– Euro. Laufzeit und Konditionen werden neu festgelegt. Der alte Vertrag wird mit Wirkung des Neuabschlusses ungültig. Generell besteht während einer Stilllegung die Möglichkeit zur Weitergabe der Mitgliedskarte.
Ändert sich die Anschrift und/oder Bankverbindung, ist dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Das Kursprogramm wird mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Die angebotene Anzahl der Kurse und deren Inhalt sind variabel. Ansprüche aus Veränderungen des Kursprogrammes, auch bei krankheitsbedingtem Ausfall entstehen nicht.
Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine Bestimmung unwirksam werden, so berührt dies die anderen Bestimmungen nicht. Bonusleistungen, individuelle Vereinbarungen, sowie Laufzeitverkürzungen, Ruhezeiten und Stilllegung sind Gegenstand der handschriftlich getroffenen Einzelvereinbarungen.
Die Hausordnung und deren Einhaltung sind ein fester Bestandteil des Fitness Abonnements. Sie ist in jedem Studio über Aushänge einsehbar.
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